Detailfragen zur Hand­habung von Sach­bezügen

Sachbezüge bei Pfändung

Es ist nicht erlaubt, durch einen Sachbezug unter die Pfändungsfreigrenze zu kommen. Deshalb sind Sachbezüge so zu handhaben, dass der Auszahlungsbetrag nach Verrechnung des Sachbezugs über der Pfändungsfreigrenze des Arbeitnehmers liegt. Dies folgt aus § 107 Absatz 2 Satz 5 GewO. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Dies gilt auch für die Anrechnung des Sachbezugs auf das Arbeitsentgelt. Unpfändbar sind folgende, in § 850a ZPO aufgeführte Sachbezüge: Verpflegungsmehraufwendungen in der Höhe, wie sie die Lohnsteuer-Richtlinien als steuerfreie Pauschalbeträge anerkennen.

Benefit Programme für Mitarbeiter Vorteile - Frau lächelt

Sachbezug bei Minijob

Wie verhält sich der Sachbezug bei Mindestlohn?

Alle Mitarbeiter, inkl. Minijobber (520-Euro-Kräfte), dürfen von lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachzuwendungen profitieren. Es ist seit Januar 2020 nicht mehr zulässig, den Monatsverdienst um 50 € für den Waren- oder Dienstleistungsgutschein zu kürzen (Gehaltsumwandlung). Zuvor wäre dies unter Beachtung des Mindestlohns möglich gewesen. Seit Januar 2020 ist dieser Sachbezug nur noch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn möglich. Die Gehaltsumwandlung von Essensmarken / Restaurantschecks, Erholungsbeihilfen und Mobilfunkkosten-Erstattung ist weiterhin zulässig. Zudem gilt: Hat ein Mitarbeiter mehrere Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern, kann jeder Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Sachbezüge bis 50 € monatlich steuerfrei zukommen lassen. Dasselbe gilt für die Erholungsbeihilfe und Essensmarken / Restaurantschecks. (siehe auch steuerfreie Essensmarken 2024)

Grundsätzlich handelt es sich beim Mindestlohn um einen Bruttolohn, der als Geldleistung auszuzahlen ist. Somit ist es nicht zulässig, anstelle des Arbeitslohns, Sachbezüge als Gegenleistung für die Arbeitstätigkeiten zu gewähren. Auch hier zählen Sachbezüge nicht zum Mindestlohn und sind nicht anrechenbar auf diesen. Sachbezüge müssen immer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn gewährt werden.

Sachbezüge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Arbeitnehmer zu behandeln. Wenn ein entsprechendes Dienstverhältnis zwischen GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart ist, kann dieser steuerlich Arbeitnehmer seiner GmbH sein. Dies ist auch anzuerkennen, wenn er zu mehr als 50 % an der GmbH beteiligt ist und somit arbeits- und sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitnehmer ist.

Entsprechend darf eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer jegliche Sachbezüge, wie auch lohnsteuerfreie Sach- und Warenwertgutscheine zukommen lassen. Beim Sachbezug 44€ ist die monatliche Freigrenze genauso einzuhalten, wie die Anforderungen der Finanzbehörden für andere Sachbezüge, sonst haftet die GmbH für nicht zutreffend abgeführte Lohnsteuer.

Sachbezüge in der Gastronomie

Häufig werden Mitarbeiter im Gastgewerbe verpflegt. Verpflegung ist ein Sachbezug, der als geldwerter Vorteil wie Entgelt zu behandeln ist. Somit sind Sachbezüge in der Gastronomie steuer- und sozialversicherungspflichtig, es sei denn, diese Bezüge werden vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuert. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich hierfür die Voraussetzungen erfüllt. Der Arbeitgeber entscheidet, in welcher Form die Verpflegung für seine Mitarbeiter erfolgt. Dies kann entweder per Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder tatsächlicher Verzehrung geregelt werden. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, die Mahlzeiten kostenfrei, verbilligt oder zu einem gewissen Betrag (welcher über dem amtlichen Sachbezugswert liegen kann) abzugeben.

Wird z. B. im Jahr 2024 dem Mitarbeiter eine Hauptmahlzeit zur Verfügung gestellt, für die dieser 4,13 € (in 2023 3,80 €) oder mehr bezahlen muss, liegt kein Sachbezug vor. Wird dagegen eine Mahlzeit kostenfrei oder zu einem geringeren Entgelt als 4,13 € zur Verfügung gestellt, so ist der Differenzbetrag zu dem amtlichen Sachbezugswert in Höhe von 4,13 € als Sachbezug dem Lohn hinzuzurechnen und hierauf die SV-Beiträge sowie die Lohnsteuer zu entrichten. Für den Arbeitgeber fallen die Arbeitgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag an.

Wird innerbetrieblich für eine Mahlzeit aus Vereinfachungsgründen arbeitstäglich ein Betrag in Höhe von 2,00 € erhoben, so ist die Differenz zu 4,13 € (2,13 €) der tägliche Sachbezug. Dieser muss mit den monatlichen Arbeitstagen des Mitarbeiters multipliziert und in die Lohnabrechnung übernommen werden. Da sich die Sachbezugswerte am Verbraucherpreisindex orientieren, werden sie jährlich angepasst.

Werte für 2024

  • Frühstück: 2,17 € (Tageswert), 65,10 € (Monatswert)
  • Mittagessen: 4,13 € (Tageswert), 123,90 € (Monatswert)
  • Abendessen: 4,13 € (Tageswert), 123,90 € (Monatswert)
  • Vollverpflegung: 10,43 € (Tageswert), 313,00 € (Monatswert)

Die Sachbezugswerte für Mitarbeiterverpflegung haben sich über die Jahre 2017, 2018, 2019 bis 2024 gesteigert.

Einkommensteuer Sachbezüge

Grundsätzlich unterliegen alle zugeflossenen Sachbezüge der Einkommensteuer, wenn es nicht anders im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Hierfür besteht eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer Einnahmen (Bezüge oder geldwerte Vorteile) zufließen, die für seine Arbeitsleistung gewährt werden.

Mit trebono funktioniert die Auszahlung Ihrer Mitarbeitersachbezüge noch reibungsloser!

Die smarte App reduziert den Verwaltungs-Aufwand, ist nutzerfreundlich und garantiert rechtssicher.