Kleine Geste, Grosse Wirkung
Wertgeschätzte Mitarbeiter machen den Erfolg eines Unternehmens aus!
Bestimmte Sachbezüge sind steuerfrei, solange sie pro Mitarbeiter Freigrenzen wie z. B. die 1080 Euro Grenze für den Rabattfreibetrag im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Der Arbeitgeber kann über die Lohn- und Einkommensteuer einige Sachbezüge mit einer Pauschalbesteuerung in Höhe von 30 % belegen (anstelle des individuellen Steuersatzes). Dies ist laut § 37 des ESTG zulässig. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Besteuerung bei Sachzuwendungen, welche dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gewährt wird.
Anders ist das bei Dienstwagen und Dienstwohnungen. Hier finden Sie einige Rechenbeispiele für die Bewertung von diesen Sachbezügen laut Einkommensteuergesetz.
Der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges liegt bei 50.080 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km.
Geldwerter Vorteil für den Monat Januar:
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500 € |
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+ 300 € |
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800 € |
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal zu versteuern.
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600 € |
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600 € |
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0 € |
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600 € |
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400 € |
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200 € |
Wohnt der Mitarbeiter umsonst in der Wohnung, entsteht ein geldwerter Vorteil von 600 €. Nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG (am 01.01.2020 in Kraft getreten) unterbleibt der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und nicht mehr als 25 € je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.
Der geldwerte Vorteil ist damit 0 € (Arbeitnehmer zahlt ja 400 €).
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