Kleine Geste, Grosse Wirkung
Wertgeschätzte Mitarbeiter machen den Erfolg eines Unternehmens aus!
Unsere Gesetzgebung sieht für Arbeitgeber vor, bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich, Zuwendungen an Mitarbeiter auszuschütten. Die Sachbezugsfreigrenze wurde im Jahr 1996 eingeführt. Eigentlich war diese als Vereinfachungsgrenze gedacht, damit Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unbürokratisch eine steuer- und abgabenfreie Sachzuwendung gewähren können. Über die Jahre sind die Regelungen jedoch wieder komplexer geworden. Inzwischen bestehen diverse Möglichkeiten, die Sachbezugsfreigrenze 2020 in Höhe von 44 € pro Monat zu nutzen. Folgende Möglichkeiten sind von den Finanzbehörden seit der Änderung des § 8 EStG zum 01.01.2020 weiterhin anerkannt:
Um Ihre Möglichkeiten als Arbeitgeber zur Motivation Ihrer Mitarbeiter optimal zu nutzen, bietet trebono ein smartes Konzept: Die praktische Sachbezüge App! Sie ist stets an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. So müssen Sie sich über Fragen wie die Höhe der Sachbezugsgrenze zukünftig keine Sorgen mehr machen!
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Die trebono Sachbezüge App