Kleine Geste, Grosse Wirkung
Wertgeschätzte Mitarbeiter machen den Erfolg eines Unternehmens aus!
Arbeitgeber können bis zu 44 € monatlich als steuerfreie Bezüge auszahlen und dabei über 50 % Ersparnis gegenüber dem Bruttolohn generieren! Lassen Sie Ihren Angestellten zur Mitarbeitermotivation und -bindung steuerfreie Bezüge in Form von Sachen zukommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Sachen als steuerfreie Bezüge vom Arbeitgeber selbst gekauft werden oder ob der Arbeitnehmer einen Gutschein erhält, den er bei einem Vertragspartner des Arbeitgebers einlöst und der Arbeitgeber den Vertragspartner im Nachhinein bezahlt. Beispiel: Tankkarten, die als steuerfreie Bezüge für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden und vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Viele Regelungen für steuerfreie Bezüge vom Arbeitgeber wurden früher gemäß § 26 EStG aus dem Jahr 1988 geregelt. Dies hat sich gewandelt: Heute finden sich die Regelungen in § 8 EStG und den zugehörigen Lohnsteuerrichtlinien wieder – wie auch die steuerfreien Bezüge bis zur 44 € Freigrenze. „Steuerfreie Bezüge 2019“ hatten als Sachbezug bis zur Freigrenze von 44 € diverse Möglichkeiten der Anwendung. Für die Nutzung dieses Sachbezuges gab es bis dahin nur sehr wenige Einschränkungen. Fast alle Leistungen, die bereits als steuerfreie Bezüge 2018 möglich waren, blieben anerkannt. Lediglich die zweckgebundenen Zahlungen von Arbeitgebern für Versicherungen und Strom als steuerfreie Bezüge für Arbeitnehmer standen im Fokus der Finanzgerichte. Im Jahressteuergesetz 2019 wurden die Anforderungen von Sachbezügen bis zur Freigrenze von 44 € neu geregelt. Somit gab es zum 01.01.2020 eine Gesetzesänderung des § 8 EStG, welche die Möglichkeiten der Arbeitgeber fortan stark einschränkt.
Nutzungsmöglichkeiten für den Sachbezug 44 € bis 12/2019 im Überblick:
Wichtig für Betriebsprüfungen ist, dass steuerfreie Bezüge für Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung im Einzelnen aufgeführt werden müssen. Gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung steuerfreie Bezüge, aus dem Jahr 2013 ist geregelt, dass ab 2014 jegliche Sachbezüge in der Lohnabrechnung aufgeführt werden müssen. Die nächste Änderung erfolgte im Jahr 2018. Das neue Wort „Nebenbezüge“ ersetzt die bisherigen Bezeichnungen „geldwerte Vorteile“. Der Begriff „Entgelt“ umfasst jetzt sämtliche Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile, Naturalleistungen (Sachbezüge) und steuerpflichtige Bestandteile sonstiger Personalnebenkosten. Die Aufführung dieser Entgelte zieht die Aufführung in der Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitnehmer nach sich. Somit haben die Finanzbehörden alle Informationen über „steuerfreie Sachbezüge Steuererklärung Arbeitnehmer“, die ein Unternehmen im Veranlagungszeitraum ausbezahlt hat. Jetzt kann ein Doppelabzug in der Steuererklärung als Werbungskosten und eine steuerfreie Auszahlung über den Arbeitgeber ausgeschlossen werden.
Die letzten zwei Möglichkeiten lassen sich über unseren trebono Sachbezug Gutschein einfach und ohne Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer realisieren. Erfahren Sie mehr über den Sachbezugsgutschein!
Die trebono Sachbezüge App